Schwerpunkt Grundstücksrecht

Sie interessieren sich für ein Grundstück und möchten es kaufen? Sie sind bereits Grundstücksbesitzer und möchten verkaufen? Sie haben im Rahmen einer Schenkung ein Grundstück erhalten? Sie befinden sich in einer der genannten Situationen und möchten über Ihre Rechte und Pflichten beraten werden? Wir kümmern uns um alle Belange des Grundstücksrechts.

 

Das Grundstücksrecht regelt alle Rechtsfragen rund um die Rechte von und an Grundstücken. Schwerpunktmäßig beinhaltet das Grundstücksrecht alle rechtlichen Regelungen zum Grundstücksvertrag sowie den dinglichen Rechten an Grundstücken. Das Grundstücksrecht unterscheidet zwischen

  • Vollrecht an einem anderen Grundstück (Eigentum)
  • den grundstücksgleichen Rechten (Erbbaurecht) und
  • den beschränkten dinglichen Rechten

Zu den beschränkten dinglichen Rechten zählen u.a.

  • Grunddienstbarkeit
  • beschränkte persönliche Dienstbarkeit
  • Nießbrauch
  • die Reallast
  • das dingliche Vorkaufsrecht und die Grundpfandrechte sowie
  • die Grundschuld und die Rentenschuld.