Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht ist das Rechtsgebiet, das sich mit privatrechtlichen Personenvereinigungen beschäftigt, die zur Erreichung eines bestimmten Zwecks durch Rechtsgeschäfte gegründet werden. Dazu gehören sämtliche Formen privatrechtlicher Kooperationsformen: von der stillen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bis hin zur Aktiengesellschaft (AG).


Ein Unternehmen in einer bestimmten Gesellschaftsform zu führen, bringt einerseits Chancen und andererseits Risiken mit sich. Hierüber sollten sich die Gesellschafter bereits vor Gründung im Klaren sein. Daher ist eine vorzeitige umfassende Beratung und eine ständige Betreuung und Verbesserung im Bereich des Gesellschaftsrechts für ein erfolgreiches Unternehmen unerlässlich.


Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts zur Seite. Dies betrifft insbesondere Themen wie:

  • Gesellschaftsverträge für deutsche Gesellschaftsformen
  • Beratung bei der Wahl der Rechtsform
  • Gesellschafterversammlungen
  • Beschlussfassung und Beschlussanfechtungsverfahren
  • Gesellschafterstreit
  • Gründungen, Fusionen und Liquidationen
  • etc.


Wir begleiten Sie von der Gründung der Gesellschaftsform an bis - falls notwendig - auch zur Beendigung der Gesellschaft. Sie können sich auf unsere Erfahrung und unser Wissen in diesem Rechtsgebiet verlassen. Als zuverlässiger Partner begleiten wir Sie bei allen notwendigen Schritten und bleiben Ansprechpartner für Ihre Gesellschaft.

Familien- und Erbrecht mit Vermögensauseinandersetzung

Das Rechtsgebiet des Familienrechts umfasst die Rechtsregeln, die in Bezug auf Ehe und Verwandtschaft gelten. Zum Familienrecht gehören das Eherecht, das Kindschafts- und Verwandtschaftsrecht und die Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft.


Hierbei beraten wir Sie zu Themen wie

  • Schließung eines Ehevertrags
  • Regelungen bei einer Trennung
  • Scheidungsangelegenheiten
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Unterhaltsregelungen in Bezug auf Kinder
  • uvm.


Das Rechtsgebiet des Erbrechts umfasst alle Rechtsnormen, welche die privatrechtlichen und vermögensrechtlichen Folgen des Todes eines Menschen regeln. Wir unterstützen Sie beispielsweise durch:

  • Erstellung Ihres Testaments
  • Erstellung Ihres Erbvertrags
  • Konzeption Ihrer lebzeitigen Verträge
  • Auseinandersetzung des Nachlasses
  • Vollstreckung des Testaments
  • Gestaltung und Vermittlung der Unternehmensnachfolge
  • uvm.

Haftungsrecht der Ärzte und beratenden Berufe

Im Rechtsbereich Haftungsrecht der Ärzte und beratenden Berufe betreuen wir u.a. Ärzte, Zahnärzte, Berufsbetreuer sowie Patienten etc. in den folgenden Gebieten:

  • Haftung des Arztes
  • Behandlungsfehler
  • Diagnosefehler
  • Kunstfehler
  • Therapiefehler
  • Schadensersatz
  • Schmerzensgeld
  • Personenschäden
  • Gutachten

Unfallschadensentwicklung einschließlich Straf- und Ordnungswidrigkeitsproblemhilfe

Sie sind unverschuldet in einen Unfall geraten? Oder sind Sie Unfallverursacher und brauchen juristischen Beistand? Sie sind in sonstige Ordnungswidrigkeiten
verwickelt? Auch für für diesen Rechtsbereich sichern wir Ihnen kompetente Beratung zu. Wir stehen Ihnen zur Seite bei juristischen
Themen wie

  • Abwicklung eines Unfallschadens
  • Straftaten im Straßenverkehr
  • Trunkenheitsdelikte
  • Fahrverbot
  • Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Bußgelder
  • etc.

Wir beraten Sie zu allen genannten Rechtsgebieten kompetent, unverbindlich und umfassend und klären Sie in allen rechtlichen Fragen auf. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch in unserer Rechtsanwaltskanzlei in Bad Vilbel. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!